ZERTIFIZIERTE GEFAHRTRANSPORTE

Das ADR- Übereinkommen(Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefärlicher Güter auf der Straße) legt die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter fest und trat erstmals 1968 in Kraft.

Die meisten europäischen Länder haben das Abkommen unterzeichnet (48 Staaten sind Vertragsparteien des Abkommens). Das Gesetz 1741/1987 ist der erste nationale Gesetzestext über den Transport gefährlicher Güter auf der Straße, mit dem Griechenland das ADR- Übereinkommen ratifiziert hat.
Wir übernehmen die sichere Beförderung gefährlicher Güter wie Sprengstoffe, gefährliche Gase, entzündbare flüssige und feste Stoffe, organische Peroxide und Oxidationsmittel, giftige und kontaminierende Stoffe, radioaktive, ätzende Stoffe und verschiedene andere, d.h. Stoffe und Gegenstände, die während des Transports ein Risiko darstellen, das von den anderen Klassen nicht abgedeckt wird.
Im Allgemeinen handelt es sich dabei um Stoffe, die keine unmittelbare Gefahr darstellen, aber ein sehr hohes Risiko bergen, wenn sie in der Umwelt gelangen.

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